Die Europäische Beschäftigungspolitik (Art. 125-130 EG-Vertrag) ist eine flankierende Politik. Als solche bezeichnet man Politikfelder, bei denen die EU eine ergänzende, koordinierende und fördernde Rolle spielt. Dabei wird nach dem Prinzip der Subsidiarität gehandelt.
Die Ziele der Europäischen Beschäftigungspolitik sind die Förderung von Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer in der Europäischen Union, die Fähigkeit der Arbeitsmärkte zur Reaktion auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels sowie eine koordinierte Beschäftigungsstrategie zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten.
Direkte Eingriffe in die Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten sind der Europäischen Gemeinschaft nicht gestattet. Ihre Kompetenzen im Bereich der Beschäftigungspolitik beschränken sich darauf, durch flankierende Maßnahmen ein hohes Beschäftigungsniveau zu fördern. Eine dieser Maßnahmen ist die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS). Die EBS definiert Leitlinien für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung und koordiniert die nationalen Arbeitsmarktpolitiken.
Der Europäische Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das bedeutendste arbeitsmarktpolitische Instrument der EU und zugleich wichtiger Eckpfeiler der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Der ESF ist einer der drei Europäischen Strukturfonds neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Kohäsionsfonds. Ziel des ESF ist es, einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in Humanressourcen zu leisten. In der Förderperiode 2007-2013 stehen dafür in Rheinland-Pfalz 114 Mio. Euro zur Verfügung. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist die Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz.
Zur neuen Förderperiode 2007-2013 hat die Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz einen neuen Internet-Auftritt erstellt.
Unter www.esf.rlp.de bieten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zum ESF in Rheinland-Pfalz.
Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA)
Die IBA ist keine Einrichtung der Europäischen Union, sondern eine grenzüberschreitende Einrichtung im Rahmen der Zusammenarbeit in der Großregion. Die IBA hat die Aufgabe, die Arbeitsmarktdaten der Großregion bestehend aus den Regionen Saarland, Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Wallonische Region, Französische Gemeinschaft Belgiens und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens zusammenzuführen und die Daten vergleichbar und interpretierbar mit dem Ziel aufzubereiten, dass daraus struktur- und arbeitsmarktpolitische Schlussfolgerungen für die Großregion abgeleitet werden können
EURES-Transfrontalier (EURES-T)
Die grenzüberschreitenden Netzwerke EURES-T (EURES = European Employment Service) haben das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Lebens- und Arbeitsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum zu informieren und zu beraten, Arbeitgeber bei der Rekrutierung von Arbeitskräften aus anderen Ländern zu unterstützten sowie spezielle Beratung und Orientierungshilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. für Arbeitgeber in Grenzregionen bereitzustellen.

