Schwerpunktthemen der Abteilung Soziales im Ministerium sind: die Sozialhilfe nach dem SGB XII, zu der besonders die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehören, die Themenfelder Armutsbekämpfung und Schuldnerberatung, die Politik für Menschen mit Behinderungen und die Suchtprävention bzw. Suchtkrankenhilfe.
Ein wichtiger Baustein im Recht der sozialen Sicherheit ist die Daseinsfürsorge. Durch sie wird bei finanziellen Notlagen der notwendige Lebensunterhalt und damit das sozio-kulturelle Mindestniveau sichergestellt. Der Gesetzgeber hat drei bedarfsorientierte Leistungsarten zur Verfügung gestellt: die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die als Hartz IV bekannt gewordene Grundsicherung für Arbeitsuchende. Letztere wird für hilfebedürftige Erwerbsfähige und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gewährt. In Rheinland-Pfalz erhalten rund 171.000 erwerbsfähige und 71.000 nicht erwerbsfähige Menschen die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Stand 3/2009).
In engem Zusammenhang mit der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Teilhabe bedürftiger Menschen steht das Thema Armut. Das Ministerium erstellt im Auftrag des Landtags Armuts- und Reichtumsberichte, um systematisch Erkenntnisse über die soziale Wirklichkeit in Rheinland-Pfalz zu gewinnen. Sie sind ein wichtiges Instrument, um gemeinsam mit den Partnern der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und den Gewerkschaften Strategien zur Armutsvermeidung und -bekämpfung zu entwickeln.
"Mit der 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung haben überschuldete Privathaushalte die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen nach einem bestimmten Verfahren eine Entschuldung zu erreichen. Die Landesregierung trägt durch die finanzielle Förderung von Schuldnerberatungsstellen sowie des Schuldnerfachberatungszentrums an der Johannes-Gutenberg Universität Mainz dazu bei, dass Insolvenzberatung in Rheinland-Pfalz auf hohem fachlichen Niveau stattfinden kann.
Zur Entwicklung der Schuldnerberatung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens in den Schuldnerberatungsstellen geben die Landesstatistik 2008 sowie die mehrjährige Statistik 2005-2009 einen detailierten Überblick.
"Leben wie alle - mittendrin von Anfang" ist der Leitsatz für unsere an Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung orientierten Politik für Menschen mit Behinderungen. Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland gültig. Sie geht auf alle Bereiche der Gesellschaft ein und sie gibt eine Richtschnur zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland einen Aktionsplan und eine Version Aktionsplan in Leichter Sprache zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet.
In Rheinland-Pfalz leben etwa 410.000 Menschen mit Behinderungen, das sind zehn Prozent der Bevölkerung. Ziel unserer Politik ist die Verwirklichung von Bürgerrechten, das heißt, eine größtmögliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung in den grundlegenden Lebensbereichen Arbeit, Wohnen, Mobilität und Freizeit mitten in unserer Gesellschaft. Schwerpunkte sind der Auf- und Ausbau differenzierter Wohnangebote und ambulanter Strukturen sowie die Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt. Um dies voran zu treiben, haben wir gemeinsam mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, dem Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung als Vertreter der Selbsthilfe und den Kommunalen Spitzenverbänden eine Zielvereinbarung zur Förderung ambulanter Versorgungsstrukturen abgeschlossen. Mit der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, Werkstatträten, dem Netzwerk, den Kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit haben wir uns vereinbart, die Eingliederung behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu stärken und mehr Übergänge aus Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen (Link zur Zielvereinbarung). Wichtige Instrumente für beide Vorhaben sind auch das Trägerübergreifende Budget und ein von uns entwickeltes Budget für Arbeit (Link zum Budget für Arbeit).
Rechtzeitig zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen ist am 1. Januar 2003 das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen in Kraft getreten. Schwerpunkt ist die Umsetzung von umfassender Barrierefreiheit im Verantwortungsbereich von Land und Kommunen. Um diesen Ansatz zu verwirklichen, sind Aktivitäten auf verschiedenen Ebenen initiiert worden, beispielsweise für blinde und sehbehinderte angepasste Dokumente der Behörden, Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern, Beseitigung baulicher Barrieren an Gebäuden des Landes und der Kommunen oder auch der Abschluss von Zielvereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen im Bereich Einzelhandel. Eine Übersicht gibt der Vierte Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen und unsere Internetplattform zur Barrierefreiheit.
Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul, ist zum einen der Ombudsmann für behinderte Menschen, zum anderen nimmt er eine zentrale Funktion in der Gestaltung der rheinland-pfälzischen Behindertenpolitik wahr. Er ist auch Vorsitzender des Landesbeirats zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz.

