Wohnungslose
Wohnungslosigkeit stellt eine der extremsten und sichtbarsten Formen von Armut dar. In Rheinland-Pfalz gibt es allerdings auch ein breit angelegtes Engagement. Das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe und die Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger sind zuständig für die "Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten", die als spezielle Hilfeform nach dem SGB XII für den betroffenen Personenkreis zur Verfügung stehen. Sie arbeiten eng mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zusammen, die entsprechende Einrichtungen und Fachkräfte stellen. Das Sozialministerium unterstützt die fachliche Arbeit der professionellen und ehrenamtlichen Kräfte in der Wohnungslosenhilfe.
In Rheinland-Pfalz gibt es 14 Resozialisierungseinrichtungen mit rund 430 Plätzen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Hinzu kommen 100 Plätze in 14 vom Land anerkannten Wohngemeinschaften für wohnungslose Menschen und Haftentlassene. Das Land finanziert Einrichtungen und anerkannte Wohngemeinschaften über Vergütungs- beziehungsweise Tagespauschalsätze und unterstützt diese durch eine enge fachliche Kooperation. Ähnlich wie in den Einrichtungen für behinderte Menschen wird auch in den Resozialisierungseinrichtungen für Wohnungslose die individuelle Teilhabeplanung erfolgreich angewandt.
Darüber hinaus findet in Rheinland-Pfalz eine gezielte Unterstützung der Menschen statt, die "auf der Straße leben". Mit finanzieller Unterstützung und im Auftrag des Ministeriums verteilt beispielsweise die Obdachloseninitiative "Platte" im Landkreis Mainz-Bingen im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge seit vielen Jahren in den Wintermonaten Schlafsäcke, Winterbekleidung sowie Iso-Matten an wohnungslose Menschen sowie auch an Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Bei Bedarf werden diese Personen auch bis 24.00 Uhr in eine Übernachtungs- oder Resozialisierungseinrichtung für wohnungslose Menschen oder in ein Krankenhaus gebracht.
Außerdem stellt das Sozialministerium für die Struktur in der Stadt Bad Kreuznach einen Personalkostenzuschuss zur Beschäftigung eines Streetworkers zur Verfügung. Dessen Aufgabe besteht darin, wohnungslose Menschen aufzusuchen, zu betreuen und wieder in die Gemeinschaft einzugliedern. Daneben übernimmt dieser im Auftrage der ARGE die Auszahlung der Tagessätze an wohnungslose Menschen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.lsjv.de/soziales.