Das Sozialrecht war und ist das Fundament für die medizinische, berufliche und gesellschaftliche Rehabilitation behinderter Menschen. Entsprechende Regelungen finden sich in den Sozialgesetzbüchern, dem Schwerbehindertenrecht und dem Bundessozialhilfegesetz. In Rheinland-Pfalz sind das Landespflege- und Landesblindengeldgesetz Beispiele für die Absicherung behinderter Menschen in der Tradition dieser Gesetzgebung.
Trotz dieser für die individuelle Unterstützung grundlegend bedeutsamen Sicherungssysteme wurde jedoch von behinderten Menschen und ihren Verbänden als Defizit wahrgenommen, dass die Teilhabe behinderter Menschen an den regulären gesellschaftlichen Lebensformen und -strukturen oft nicht erreicht worden ist. Barrieren im Bereich von Gebäuden, Verkehrsmitteln und Kommunikation wurden als Ursache für Diskriminierung ausgemacht.
Anfang der 90er Jahre begannen behinderte Menschen deshalb, sich verstärkt für Anti-Diskriminierungsgesetze zu engagieren. Als beispielhaft wurde die Entwicklung in den Vereinigten Staaten wahrgenommen, wo aus der Tradition der Bürgerrechtsbewegungen eine wirksame Anti-Diskriminierungsgesetzgebung entwickelt wurde. Diese Errungenschaften und deren Durchsetzung wurde durch ein verändertes Selbstbewusstsein behinderter Menschen ermöglicht. Behinderung wird nicht länger als individuelles Schicksal angesehen, im Mittelpunkt steht die gesellschaftlich bedingte Diskriminierung behinderter Menschen. Behinderte Menschen haben sich selbst als politische Wesen begriffen, die selbst für ihre Interessen eintreten und sich in der Regel nicht mehr von nichtbehinderten Fürsprechern bevormunden lassen.

